Sign oder Nichtsein, das ist hier die Frage.

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit erlangen wir nicht nur das Recht, selbstständig zu entscheiden und unseren Willen frei zum Ausdruck zu bringen, sondern auch die Anerkennung, dass unsere Unterschrift gültig und bindend ist. Diese Unterschrift symbolisiert mehr als nur einen Namen auf einem Stück Papier; sie ist ein mächtiges Instrument, um unseren Willen festzuhalten und Verträge zu besiegeln.

In einer Welt, die zunehmend digitalisiert wird, ist es unerlässlich, dass das, was in der Offline-Welt gilt, auch Online seine Entsprechung findet. Die Digitalisierung verändert, wie wir kommunizieren, arbeiten und Geschäfte machen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir über ein Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift verfügen, das es uns ermöglicht, unseren Willen und unser Einverständnis auch im digitalen Raum klar und rechtsgültig zum Ausdruck zu bringen.

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) stellt genau dieses Pendant dar. Sie ermöglicht es uns, Dokumente digital zu signieren, mit der gleichen rechtlichen Bindungskraft, die eine handschriftliche Unterschrift in der physischen Welt hat*. In einem Zeitalter, in dem digitale Transaktionen und Kommunikation immer alltäglicher werden, entscheidet die qualifizierte elektronische Signatur nicht zuletzt über das "Sein oder Nichtsein" im digitalen Raum.

Die Bedeutung der digitalen Signatur muss gefördert werden, um sicherzustellen, dass unsere digitale Welt die Grundrechte und Freiheiten, die wir in der physischen Welt schätzen, widerspiegelt und schützt.

Meine Ziel ist es, dass jede Person Zugang zu seiner ganz persönlichen "digitalen Signatur" erhält und damit im digitalen Raum nicht mehr unnötig eingeschränkt ist!

Diese "letzte digitale Vertrauensmeile" gilt es zu schliessen!


Sign oder Nichtsein: Wer "Sign" möchte, kann dies unkompliziert auf www.swisscom.ch/sign ausprobieren.



* Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäss Artikel 14 Absatz 2bis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.